Unsere AGB
1.Buchungsbestätigung
Die Reservierung für die Ferienwohnung ist rechtskräftig mit Erhalt der Buchungsbestätigung, sowie nach erfolgter Anzahlung (siehe 2).
Mit Überweisung der Anzahlung erkennt der Mieter die AGB als verbindlich an.
2.Anzahlung
Der aktuelle Preis ist bei Buchungsbestätigung mitgeteilt worden und setzt sich zusammen aus einem Übernachtungspreis
(inkl. Nebenkosten–Strom; Gas, Wasser) zzgl. Endreinigung (Euro 50,00) und Kaution (Euro 150,00)
Die an den Campingplatzbetreiber zu entrichtende Touristengebühr
(5,25 Euro p.p.p.N.; Kinder unter 2 Jahren sind frei)!
ist zusätzlich direkt an der Rezeption zu entrichten und ist nicht Bestandteil des
genannten Übernachtungspreises.
Darin enthalten sind Touristen steuer und (Schwimmbad ab 2 Tage Mietdauer)
Die Anzahlung in Höhe von 30% der Gesamtsumme ist sofort nach erhalt der Reservierungsbestätigung auf das in der Reservierungsbestätigung angegebene
Konto zu überweisen.
Die Restzahlung ist 4 Wochen vor Anreise fällig.
Bei kurzfristigen Buchungen ist die komplette Summe direkt zu überweisen.
3.An-und Abreise
Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab spätestens 15.00 Uhr zur Verfügung.
Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung ausnahmsweise nicht pünktlich um 15.00 Uhr bezogen werden kann.
Am Abreisetag ist die Ferienwohnung ab 11.00 Uhr oder nach gesonderter
Vereinbarung zur Verfügung zu stellen.
Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Übergabe sofort zurück auf ihr Konto überwiesen.
Bei Abreise verpflichten Sie sich das Chalet bei Abreise ordentlich zu verlassen. Das bedeutet:
1. die Auflagen für die Gartenmöbel müssen bitte wieder ins Chalet und die Türen müssen verschlossen sein.
2.alle Lebensmittel müssen entsorgt / mitgenommen werden. Es darf nichts zurückgelassen werden .
3.das Geschirr muss gespült und an seinen Platz geräumt werden.
die Küchenablage, sowie die Küchenschränke und der Kühlschrank von Innen,
müssen sauber gehalten werden.
4.sollten Sie die Mikrowelle benutzt haben, so ist diese zu reinigen und sauber zu hinterlassen.
5.die Mülleimer müssen entleert sein.
6.die Kopfkissen und Bettdecken von den Betten müssen zusammengelegt werden.
7.das Chalet muss besenrein verlassen werden.
Die oben genannten Dinge werden nicht vom Reinigungsdienst durchgeführt.
Deswegen bitten wir Sie darauf zu achten, dass der nächste Gast das Chalet in einem guten Zustand vorfindet.
Sollte sich in begründeten Fällen der Reinigungsdienst bei uns melden / beschweren, weil sich der jeweilige Mieter nicht an obige Abmachung gehalten hat
(dann werden in solchen Fällen zur Dokumentation Fotos vom Reinigungsdienst gemacht!),
so wird der Mieter, der das zu verantworten hat, mit einer Nachzahlung in Höhe von
50,00 € belastet, die wir von der gezahlten Kaution einbehalten.
4.Mietobjekt
Unter www.ABC-Chalet-Urlaub.de ist unser Chalet mit entsprechenden Bildern unverbindlich und ohne Garantie dargestellt.
Die jeweilige Ausstattung ist daraus ebenfalls zu ersehen.
Das Chalet wird mit vollständigem Inventar vermietet.
Etwaige Fehlbestände, Mängel oder Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.
Über den Zustand der Wohnung und des Inventars werden eventuelle Rügen nur innerhalb 24 Stunden ab Ankunft anerkannt.
Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in der Ferienwohnung vorgesehen.
Für verloren gegangene Schlüssel berechnet der Vermieter eine Pauschale
von 300,00 Euro.
Es gilt das Verursacherprinzip. Fenster und Türen sind bei Regen und Sturm sowie vor Verlassen der Wohnung einbruch-, Sturm- und regen sicher zu schließen.
Das gilt auch für vorhandene Markisen, die hochzuziehen sind und Sonnenschirme,
die geschlossen werden müssen. Der Mieter haftet für
Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders bei unsachgemäßer Behandlung technischer
Anlagen und anderer Einrichtungsgegenstände.
Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden.
Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.
Der in dem Mietvertrag genannte Mieter ist verantwortlich für die Ordnung innerhalb
und im Umfeld des gemieteten Objektes.
Die Verantwortung oder Haftung der übrigen Nutzer / Gäste bleibt davon
unberührt.
Für entstandenen Sachschaden an der Einrichtung und am Inventar haftet der Mieter.
Fahrräder sind nicht Bestandteil des Mietpreises.
Somit übernehmen wir keine Gewähr, dass diese in einwandfreiem Zustand sind.
Sofern vorhanden, sind die Fahrräder eine Nettigkeit von uns an unsere Gäste!
Natürlich können Sie diese kostenfrei nutzen. Bitte gehen Sie ordentlich damit um.
Sollte es zu einer Panne kommen, so reparieren Sie bitte Ihren Schaden.
Mögliche Schäden durch Bruch, Verlust und / oder Beschädigung hat der Mieter sofort dem Vermieter anzuzeigen.
Bei vertragswidrigem Gebrauch des Mobilheims, wie Untervermietung, Überbelegung,
Störung des Hausfriedens, Nichteinhaltung der RECON Bestimmungen etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises (siehe 2) kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.
5.Aufenthalt
Das Chalet darf höchstens mit der in der Anmeldung an den Campingplatzbetreiber
(J-Ticket) angegebener Personenzahl benutzt werden.
Bei Überbelegung haben, sowohl der Campingplatzbetreiber als auch Eigentümer des Chalets das Recht, überzählige Personen abzuweisen oder den entsprechenden Aufpreis einzuziehen.
6.Reiserücktritt
Der Abschluss einer Reise- Rücktritts kosten-/- Abbruchversicherung wird empfohlen.
Sollte es zu einer Buchungsstornierung durch den Mieter kommen, werden wir umgehend versuchen das Chalet erneut zu vermieten.
Wird das Objekt in der von Ihnen stornierten Zeit nur anteilig neu
vermietet, wird dies bei der Berechnung des zu zahlenden Ausfalls entsprechend berücksichtigt.
Wenn das Objekt für die gesamte Zeit neu vermietet werden kann, fallen lediglich die Bearbeitungsgebühren in Höhe von 120,00 Euro für den dadurch entstehenden Mehraufwand an.
Sollten Sie die 4 Wochenfrist (Zahlungsziel vor dem Reiseantritt) verstreichen lassen, ohne uns darüber zu informieren, so behalten wir uns vor, den mit Ihnen geschlossenen Mietvertrag unsererseits zu kündigen.
Wir werden neuen Interessenten die Reservierungs möglichkeit für Ihren
gebuchten Zeitraum ermöglichen. Ersatzansprüche unsererseits an Sie, in einem solchen Fall, behalten wir uns vor.
Die Kündigung erfolgt in Form eines eingeschriebenen Briefes.
7.Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für Schäden, die durch sein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Das Gleiche gilt für Personenschäden oder Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.
Im Übrigen ist die Haftung von für Schadensersatzansprüche -gleich aus welchem Rechtsgrund -nach Maßgabe der folgenden
Bestimmungen beschränkt: Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Vermieter nur, soweit sie auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen.
Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen durfte.
Soweit der Vermieter hiernach für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch Störung ihres Betriebs (z.B. Bombendrohung), insbesondere infolge von höherer Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige, von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In-oder Ausland) eintreten.
Bei Streitigkeiten zwischen Kunden und dem Vermieter findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss aller materiellen und prozessualen Rechtsnormen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Auch die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein
oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags insgesamt hiervon nicht berührt.
Der Vermieter behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zu ändern.
Die Ankündigung erfolgt durch Veröffentlichung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unter Angabe des Zeitpunkts des Inkrafttretens im Internet auf der Website von ABC-Chalet-Urlaub.jimdo.com und ABC-Chalet-Urlaub.de
8.Links auf andere Internetseiten
1. Soweit wir von unserem Internetangebot auf die Webseiten
Dritter verweisen oder verlinken , können wir keine Gewähr und Haftung für die
Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der Inhalte und die Datensicherheit dieser Websites übernehmen.
2.Da wir keinen Einfluss auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen durch Dritte haben, sollten Sie die jeweils angebotenen Datenschutzerklärungen gesondert prüfen.
9.Schriftform
Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Überweisung der Anzahlung oder aber der Zahlung in bar.
10.Salvatorische Klausel
Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingungen rechts ungültig sein, so wird diese durch eine sinngemäß am nächsten kommende Regelung ersetzt.
Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig.
11.Allgemeiner Gerichtsstand
Der Gerichtsstand befindet sich in Deutschland (52428 Jülich) und es wird nach Deutschem Gesetz gehandelt (geurteilt).